Schwimmverband Rheinland e.V.

Schreiben LSB Rheinland - Pfalz v. 22.02.2022

Liebe Leistungssportbeauftragte in den Landesfachverbänden, liebe Trainer*innen,

in einem aktuell laufenden Verfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) wird erneut die hohe Priorität einer aktuell gültigen erste Hilfe Ausbildung für Trainer*innen deutlich.

Ein Trainer steht vor Gericht, da er keine ausreichenden Maßnahmen (Reanimation) eingeleitet und den Notarzt zu spät alarmiert hat. Die Grenze zur Fahrlässigkeit nach § 276 Abs. 2 BGB war daher nach Auffassung des BGH überschritten.

Innerhalb des Verfahrens wurde deutlich, dass Vereine und Verbände bei ihrem Sport- und Wettkampfbetrieb sicherstellen müssen, dass die eingesetzten Trainer*innen, Übungsleiter*innen und das Funktionspersonal ausreichend ausgebildet sind, um Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten zu können. Dabei sind die Anforderungen nach Auffassung des BGH nicht so hoch anzusetzen wie bei ausgebildeten Rettungskräften, es müssen allerdings mehr Kenntnisse vorliegen, als dies von einem Ersthelfer bei einem Unglücksfall erwartet wird, der zufällig an einen Unfallort kommt.

Hat der Verein oder der Verband als Anstellungsträger nicht sichergestellt, dass das Personal ausreichend ausgebildet und einsatzbereit ist, kann er für diese Versäumnisse haften.

Jeder Verein und Verband sollte daher sicherstellen, dass durch geeignete Ausbildungsmaßnahmen das von ihm eingesetzte Personal bei Veranstaltungen und Trainingsmaßnahmen fähig ist Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten, bis der Rettungsdienst oder der Notarzt eintrifft.

Wir in der Abteilung Leistungssport empfehlen aus diesem Grund ausdrücklich, dass entsprechende Fortbildungsangebote zur ersten Hilfe von Trainer*innen regelmäßig (alle zwei Jahre) wahrgenommen werden, um

·         auf dem aktuell neusten Stand der ersten Hilfe zu sein und damit

·         den Athlet*innen in Notsituationen optimal helfen zu können und

·         rechtlich nicht angreifbar zu sein. Dies betrifft auch den Anstellungsträger des/der Trainer*in.

Bei Fragen stehen wir euch selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Sabinarz

Referent in der Abteilung Leistungssport

Rheinallee 1, 55116 Mainz

Tel.: 06131 2814-474

Internet:www.lsb-rlp.de

Das Präsidium hat die SG Rhein-Mosel in den Schwimmverband Rheinland e.V. neu aufgenommen.

Die Startgemeinschaft besteht aus den Vereinen Neuwieder Schwimmverein 09 e.V., 1. Koblenzer SV 1903 e.V., Schwimmclub Poseidon Koblenz e.V. und Schwimmsportverein Trier 1932 e.V..

Adresse: SG Rhein-Mosel, Südallee 10-12, 54290 Trier.

Schwimmverband Rheinland e.V.

Michael Lang (Vizepräsident Sport)

 

Das Präsidium hat die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Schwimmverband Rheinland e.V. beschlossen.

Aqua-Fitness e.V.        Picassoring 63, 56626 Andernach

Der SVR wünscht dem Verein viel Erfolg im Schwimmsport.

Protokoll ist online.

Deutsche Meisterschaften und ein Hauch von Olympia (EYOF)

Celine Rieder vom SSV Trier schwimmt bei offenen Deutschen Meisterschaften Bestzeiten und trumpft in EYOF-Finals auf.

Celine Rieder hat bei den 126. Offenen Deutschen Meisterschaften eine famose Vorstellung abgeliefert und sich ganz weit nach oben geschwommen. Die Dreizehnjährige hat ihre Ausnahmeposition eindrucksvoll mit Bestzeiten bestätigt und einmal mehr bewiesen, dass sie sowohl physisch als auch psychisch in der Lage ist, ihre Fähigkeiten auf den Punkt abrufen zu können.

anbei die Ergebnisse der Fernwertung sowie die Mannschaften, die sich für den Endkampf qualifiiert haben.

Unterkategorien