Auf dem Weg zur Gleichbehandlung des organisierten Schwimmsports in Rheinland-Pfalz

Anhörung des Schwimmverbands Rheinland im Petitionsausschuss zur Änderung des Sportförderungsgesetzes

„Keiner von uns, weder Sie noch wir, ist bei der Erarbeitung des Sportförderungsgesetzes 1974 dabei gewesen. Doch Sie haben es in der Hand, das Gesetz heute so zu ändern, dass es zu den aktuellen Gegebenheiten passt“, leitet Stefan Nerbas, der Präsident des Schwimmverbands Rheinland e.V. (SVR), seine Rede im Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz ein.

Gemeinsam mit seinem Stellvertreter, Tobias Petry, war er zu einer Anhörung am 14. April 2026 eingeladen worden, um den Politikerinnen und Politikern Rede und Antwort zur eingereichten Petition des organisierten Schwimmsports zu einer Änderung des rheinland-pfälzischen Sportförderungsgesetzes (SportFG) zu stehen. Dessen Regelungen führen zu einer Ungleichbehandlung der schwimmsporttreibenden Vereine gegenüber anderen Sportarten, da die öffentlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen den Sportorganisationen für den Übungs- und Wettkampfbetrieb kostenfrei zur Verfügung stehen, Hallen- und Freibäder jedoch „in der Regel“ von der kostenfreien Benutzung ausgenommen sind (so § 15 (2) SportFG).

Im Petitionsausschuss konnten die Petenten ihre Beweggründe darlegen. Sie untermauerten ihre Argumentation durch erhobene Daten der Mitgliedsvereine und antworteten auf die Fragen der Politikerinnen und Politiker. Auch Vertreter des Landessportbunds Rheinland-Pfalz waren in der öffentlichen Sitzung als Gast anwesend, um dem organisierten Schwimmsport den Rücken zu stärken. „Unsere These lautet: Das Land Rheinland-Pfalz macht sich stark für einen Sport, der alle Sportarten gleichermaßen behandelt. Daher setzen wir auf Ihre Unterstützung“, fasst Vizepräsident Petry zusammen.

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