Schwimmverband Rheinland fordert eine Änderung im Sportförderungsgesetz (SportFG) RLP

Der Schwimmverband Rheinland hat eine Petition zur Änderung des Sportförderungsgesetzes (SportFG) gestartet.

Wir fordern die Änderung des SportFG! Auch die Schwimmvereine und Lebensrettungsgesellschaften müssen (wie anderen Sportarten) von der kostenfreien Nutzung öffentlicher Sportstätten (Hallen- und Freibäder) profitieren. Der § 15 SportFG sieht vor, dass öffentliche Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen für Sportorganisationen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für Schwimmbäder ist diese gesetzliche Vorgabe in der Regel ausgenommen.

Die Anwendung der Formulierung „in der Regel“ wird von vielen Badbetreibern nicht genutzt. Vielmehr bedrohen steigende Mietkosten für Schwimmbäder immer mehr Schwimmvereine, sodass zum Erhalt der Schwimmausbildung und des Schwimmbetriebs die Mitgliedsbeiträge erhöht werden müssen.

Unsere Petition richtet sich an die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Sie muss die Petition nach erfolgreichem Abschluss an den Petitionsausschuss im Landtag weiterleiten, der die Gesetzesänderung einleiten kann. Es sind mindestens 12.000 Unterschriften erforderlich, deutlich mehr Unterschriften verdeutlichen umso stärker: Schwimmen lernen ist lebenswichtig!

Bitte unterstützen Sie die Schwimmvereine und Lebensrettungsgesellschaften in Rheinland-Pfalz mit Ihrer Unterschrift.

Link zur Petition mit ausführlicher Begründung:
https://www.openpetition.de/lxmfp

Wir sagen Danke!

Für das Präsidium
Thomas Wald, Vizepräsident Sport

Nach oben scrollen